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   LG Lüneburg, 20.03.2008 - 3 T 36/08   

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https://dejure.org/2008,34750
LG Lüneburg, 20.03.2008 - 3 T 36/08 (https://dejure.org/2008,34750)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 20.03.2008 - 3 T 36/08 (https://dejure.org/2008,34750)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 20. März 2008 - 3 T 36/08 (https://dejure.org/2008,34750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 InsO; § 34 Abs. 2 InsO
    Recht zur Beantragung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters durch einen einzelnen Gläubiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zur Beantragung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters durch einen einzelnen Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 240/05

    Geltendmachung der Befangenheit eines Sonderverwalters; Zulässigkeit der

    Auszug aus LG Lüneburg, 20.03.2008 - 3 T 36/08
    Auf die in der Insolvenzordnung nicht geregelte Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters finden grundsätzlich die §§ 56-59 InsO Anwendung ( BGH, Beschluss vom 25.1.2007, IX ZB 240/05 , NZI 2007, 284).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 239/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

    Auszug aus LG Lüneburg, 20.03.2008 - 3 T 36/08
    Ein Recht eines einzelnen Gläubigers, die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zu beantragen, ist ebenso wenig vorgesehen wie ein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, keinen Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen ( BGH, Beschluss vom 20.9.2007, IX ZB 239/06 ).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 187/08

    Beschwerdeberechtigung eines Insolvenzgläubigers nach Ablehnung eines Antrags auf

    In instanzgerichtlichen Entscheidungen und in der Literatur wird ein Antrags- und Beschwerderecht einzelner Insolvenzgläubiger teilweise befürwortet, insbesondere dann, wenn es um die Geltendmachung eines Gesamtschadens im Sinne von § 92 InsO geht (vgl. etwa AG Göttingen ZIP 2006, 629, 630 ; Jaeger/Müller, InsO § 92 Rn. 45; HmbKomm-InsO/Frind, 2. Aufl. § 56 Rn. 42; Lüke ZIP 2004, 1693, 1697; ders. in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 56 Rn. 79; Graeber/Pape ZIP 2007, 991, 998; aA LG Lüneburg, ZInsO 2008, 1158; Braun/Kind, InsO 3. Aufl. § 56 Rn. 11; Frege, Der Sonderinsolvenzverwalter Rn. 254; ders. ZInsO 2008, 1130 f).
  • LG Cottbus, 27.08.2009 - 7 T 324/07

    Ablehnung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters: Beschwerderecht des

    Das wertbestimmende Interesse der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters wird mangels greifbarer Schätzgrundlage mit 3.000,00 Euro angenommen (vgl. LG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2008, Az.: 3 T 36/08).
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